Gerne informiere ich nachfolgend über meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand:

Als "Anwalt des Kindes" ist es meine Aufgabe, die verfahrensrelevanten Fragen aus der Perspektive des Kindes zu beleuchten und dafür zu sorgen, dass diese Perspektive im Verfahren Beachtung findet. Was wünscht sich das Kind? Welche Regelung, welche Entscheidung der Erwachsenen würde seinen Interessen am besten dienen?

Die Gründe für ein Gerichtsverfahren können vielseitig sein. Es kann Uneinigkeit herrschen in Bezug auf das Sorgerecht oder Teilbereiche des Sorgerechtes (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Schulangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, etc.) oder die Ausgestaltung des Umgangs. Manchmal steht auch die Frage nach dem Wohlergehen des Kindes im Raum.

Da das Kind mein "Mandant" ist, vertrete ich es ganz parteiisch und stelle seine Sicht der Dinge dar. 

Zur Interessenvertretung gehören in der Regel auch Gespräche mit den Eltern und/oder anderen Bezugspersonen des Kindes sowie mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin des Jugendamtes.

Für die Dauer des Verfahrens bleibe ich Ansprechpartner für das Kind. Ich erkläre ihm den Ablauf und mögliche Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens. Als Verfahrensbeteiligter ist ein Verfahrensbeistand auch berechtigt, Rechtsmittel einzulegen. 

Im persönlichen Gespräch versuche ich eine Entlastung des Kindes zu bewirken. Kein Kind soll die manchmal schwierigen Fragen eines Gerichtsverfahrens selbst klären, der Ausgang des Verfahrens bleibt im Verantwortungsbereich der Erwachsenen. Gleichwohl soll sich das Kind ernst genommen fühlen. Es soll spüren, dass seine Meinung wichtig ist. 

Häufig kann während des Verfahrens eine Annährerung auf der Erwachsenenebene geschehen, bestensfalls gelingt auch eine Einigung. Der wertschätzende Umgang mit allen Beteiligten ist dafür wichtige Voraussetzung.